Allgemeine Geschäftsbedingungen
WIEDERRUFSRECHT
Da sich unser Angebot ausschließlich an Gewerbetreibende, Unternehmen, Freiberufler (oder Ähnliche) und nicht an Verbraucher richtet, wird kein Widerrufsrecht vom Verkäufer eingeräumt.
§ 1 Allgemeines
MEDIA light GmbH (im folgenden auch: „MEDIA light“) vertreibt visuelle Kommunikations- und Displaysysteme. MEDIA light bietet die Möglichkeit, diese Waren im Ladengeschäft und über die Internet-Adresse „media-light-shop.de“ zu bestellen. Eine telefonische Bestellung ist möglich.
Unser gesamtes Warenangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist eine natürliche Person oder eine juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen MEDIA light und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, MEDIA light hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 3 Angebote und Vertragsschluss (offline)
Die Angebote von MEDIA light sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder durch schriftliche Auftragsbestätigung von MEDIA light zustande. MEDIA light kann schriftliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Bestellers verlangen.
Der Besteller hält sich vier Wochen an Erklärungen zum Abschluss von Verträgen gebunden.
§ 4 Angebote und Vertragsschluss (Web-shop)
Die im Webshop von MEDIA light enthaltenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
Durch Klicken des Buttons „Bestellung abschließen“ im letzten Schritt des Bestellvorganges gibt der Besteller eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren und damit zugleich ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Direkt nach Absenden der Bestellung schickt MEDIA light dem Besteller eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei ihr bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Die Bestellbestätigung bewirkt noch keinen Vertragsschluss, sondern soll den Besteller nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei MEDIA light eingegangen ist. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn MEDIA light die bestellte Ware an den Besteller versendet und den Versand an den Besteller mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt.
Eingabefehler: Vor Abschicken der Bestellung kann der Besteller die Daten jederzeit einsehen, ändern und Eingabefehler korrigieren.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Zu allen genannten Preisen kommen die Umsatzsteuer und die Transportkosten hinzu.
Die Transportkosten werden nach dem jeweils angefallenen Aufwand berechnet. Sie sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, vom Besteller zu tragen.
Die Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart worden ist, innerhalb von 30 Tagen netto nach Rechnungsdatum ohne einen Abzug zu zahlen. Erfolgt die Zahlung der Vergütung innerhalb von 10 Tagen netto nach Rechnungsdatum, so gewährt MEDIA light 2% Skonto. Ist der Besteller mit einer Zahlungsverpflichtung aus anderen bestehenden oder früheren Vertragsverhältnissen im Rückstand, entfällt der Skonto-Abzug.
Als Zahlungsarten akzeptieren wir Barzahlung und Banküberweisung. Bei Banküberweisung gilt der Tag der Gutschriftanzeige als Zahlungseingang.
MEDIA light ist berechtigt, bei Erstlieferungen an Neukunden mindestens die Hälfte des gesamten Rechnungsbetrages als Vorauszahlung zu verlangen. Dieses Recht steht MEDIA light auch zu, wenn eine Besteller mit einer Zahlungsverpflichtung aus anderen bestehenden oder früheren Vertragsverhältnissen im Rückstand ist.
Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum (> 2 Monate) oder sind von MEDIA light erhebliche finanzielle Vorleistungen zu erbringen, ist MEDIA light berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Vertragsschluss, 1/3 bei Fertigstellung von der 50% der Arbeiten und das letzte 1/3 bei Übergabe der Ware.
Wird der Auftrag in Teilen abgenommen, ist MEDIA light ebenfalls berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen, und zwar jeweils bei Abnahme der Teile in Höhe der jeweiligen Rechnungssumme der Teile.
Befindet sich der Besteller mit der Zahlung im Verzug, ist MEDIA light berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % Prozentpunkten über dem jeweiligem Basiszinssatz zu verlangen. MEDIA light behält sich vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Für die Aufgabe einer schriftlichen Zahlungserinnerung berechnet MEDIA light € 2,50 Mahnkosten.
§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von MEDIA light nicht bestritten werden. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Die von MEDIA light in Aussicht gestellten Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
MEDIA light kann ‑ unbeschadet ihrer Rechte aus dem Verzug des Bestellers ‑ vom Besteller eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen MEDIA light gegenüber nicht nachkommt.
MEDIA light haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die MEDIA light nicht zu vertreten hat. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
MEDIA light ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
- die Teillieferung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
- die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
- dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, MEDIA light erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
Gerät MEDIA light mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von MEDIA light auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von MEDIA light aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich MEDIA light das Eigentum an den gelieferten Waren vor.
Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat MEDIA light unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die Waren gepfändet werden oder sonstigen Zugriffen Dritter ausgesetzt ist.
§ 9 Gewährleistung
Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Ablieferung an den Besteller oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt als genehmigt, wenn MEDIA light nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung der Ware oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Besteller bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugeht. Auf Verlangen von MEDIA light ist die beanstandete Ware frachtfrei an die MEDIA light zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet MEDIA light die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil die Waren sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
Bei Sachmängeln der gelieferten Ware ist MEDIA light nach ihrer – innerhalb angemessener Frist zu treffenden – Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern.
Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von MEDIA light, kann der Auftraggeber unter den in § 9 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne die Zustimmung von MEDIA light die Ware ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Besteller die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
§ 10 Schadensersatz
Die Haftung von MEDIA light auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 9 eingeschränkt.
MEDIA light haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur Lieferung der von wesentlichen Mängeln freien Ware sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Besteller die vertragsgemäße Verwendung der Ware ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Bestellers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
Soweit MEDIA light gemäß § 9 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die MEDIA light bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der gelieferten Ware sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von MEDIA light.
Soweit Media light technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von MEDIA light geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
Die Einschränkungen dieses § 9 gelten nicht für die Haftung von MEDIA light wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtskonvention (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Hamburg. Media light behält sich vor, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
WIEDERRUFSRECHT
Da sich unser Angebot ausschließlich an Gewerbetreibende, Unternehmen, Freiberufler (oder Ähnliche) und nicht an Verbraucher richtet, wird kein Widerrufsrecht vom Verkäufer eingeräumt.
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