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AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

WIEDERRUFSRECHT

Da sich unser Angebot ausschließlich an Gewerbetreibende, Unternehmen, Freiberufler (oder Ähnliche) und nicht an Verbraucher richtet, wird kein Widerrufsrecht vom Verkäufer eingeräumt.§ 1 Allgemeines

 MEDIA light GmbH (im folgenden auch: “MEDIA light”) vertreibt visuel­le Kom­mu­ni­ka­tions- und Displaysysteme. MEDIA light bietet die Möglichkeit, die­se Waren im La­den­ge­schäft und über die Internet-Adresse “www.media-light-shop.de” zu bestellen. Ei­ne telefonische Bestellung ist möglich.

Unser gesamtes Warenangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sin­ne des § 14 BGB. Unternehmer ist eine natürliche Person oder eine ju­ris­ti­sche Per­son, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer ge­werb­li­chen ode­r selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen MEDIA light und dem Be­stel­ler gelten aus­schließ­lich die nachfolgenden Allgemeinen Ge­schäfts­be­din­gun­gen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbe­din­gun­gen des Be­stel­lers werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, ME­DIA light hät­te aus­drück­lich schriftlich ih­rer Geltung zugestimmt.

§ 3 Angebote und Vertragsschluss (offline)

Die Angebote von MEDIA light sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht aus­drück­lich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte An­nah­me­frist ent­hal­ten.

Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag ode­r durch schriftliche Auftragsbestätigung von MEDIA light zus­tande. MEDIA light kann schriftliche Bestätigungen münd­li­cher Vertragserklärungen des Be­stel­lers verlangen.

Der Besteller hält sich vier Wochen an Erklärungen zum Abschluss von Ver­trä­gen gebunden.

 § 4 Angebote und Vertragsschluss (Web-shop)

Die im Webshop von MEDIA light enthaltenen Angebote sind freibleibend und un­ver­bind­lich, so­fern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind ode­r eine be­stimm­te Annahmefrist enthalten.

Durch Klicken des Buttons “Be­stel­lung abschließen” im letzten Schritt des Bes­tell­vor­ganges gibt der Besteller eine ver­bind­li­che Be­stel­lung der im Warenkorb ent­hal­te­nen Waren und damit zugleich ein An­ge­bot an uns zum Abschluss eines Kauf­ver­tra­ges ab. Direkt nach Ab­sen­den der Bestellung schi­ckt MEDIA light dem Be­stel­ler eine E-Mail, die den Eingang der Be­stel­lung bei ihr be­stä­tigt und deren Ein­zel­hei­ten auf­führt (Bestellbestätigung). Die Bestellbestätigung be­wirkt noch kei­nen Ver­trags­schluss, sondern soll den Besteller nur darüber informieren, dass sei­ne Bestellung bei MEDIA light eingegangen ist. Der Vertrag kommt erst dann zus­tande, wenn MEDIA light die be­stell­te Ware an den Besteller ver­sen­det und den Versand an den Besteller mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) be­stä­ti­gt.

Eingabefehler: Vor Abschicken der Bestellung kann der Besteller die Daten je­der­zeit einsehen, ändern und Eingabefehler korrigieren.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Zu allen genannten Preisen kommen die Umsatzsteuer und die Transportkosten hin­zu.

Die Transportkosten werden nach dem jeweils angefallenen Aufwand berechnet. Sie sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, vom Be­stel­ler zu tragen.

Die Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart worden ist, innerhalb von 30 Ta­gen netto nach Rechnungsdatum ohne einen Abzug zu zahlen. Erfolgt die Zah­lung der Vergütung innerhalb von 10 Tagen netto nach Rechnungsdatum, so ge­währt MEDIA light 2% Skonto. Ist der Besteller mit einer Zah­lungs­ver­pflich­tung aus anderen bestehenden oder früheren Ver­trags­ver­hält­nis­sen im Rückstand, ent­fällt der Skonto-Abzug.

Als Zahlungsarten akzeptieren wir Barzahlung und Banküberweisung. Bei Bank­über­wei­sung gilt der Tag der Gutschriftanzeige als Zahlungseingang.

MEDIA light ist berechtigt, bei Erstlieferungen an Neukunden min­destens die Hälf­te des gesamten Rechnungsbetrages als Vorauszahlung zu verlangen. Die­ses Recht steht MEDIA light auch zu, wenn eine Besteller mit einer Zah­lungs­ver­pflich­tung aus anderen be­ste­hen­den oder früheren Vertragsverhältnissen im Rück­stand ist.

Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum (> 2 Monate) oder sind von MEDIA light erhebliche finanzielle Vorleistungen zu erbringen, ist MEDIA light be­rech­tigt, Ab­schlags­zah­lun­gen zu verlangen, und zwar 1/3 der Ge­samt­ver­gü­tung bei Vertragsschluss, 1/3 bei Fertigstellung von der 50% der Arbeiten und das letzte 1/3 bei Übergabe der Ware.

Wird der Auftrag in Teilen abgenommen, ist MEDIA light ebenfalls be­rech­tigt, Ab­schlags­zah­lun­gen zu verlangen, und zwar jeweils bei Abnahme der Tei­le in Hö­he der jeweiligen Rechnungssumme der Teile.

Befindet sich der Besteller mit der Zahlung im Verzug, ist MEDIA light berechtigt, Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 8 % Prozentpunkten über dem je­wei­li­gem Ba­sis­zin­ssatz zu verlangen. MEDIA light behält sich vor, einen höheren Ver­zugs­zins­scha­den nachzuweisen und geltend zu machen. Für die Aufgabe einer schrift­li­chen Zah­lungs­erin­ne­rung berechnet MEDIA light € 2,50 Mahnkosten.

§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Ge­gen­an­sprü­che rechts­kräf­tig festgestellt oder von MEDIA light nicht bestritten werden. Au­ßer­dem ist er zur Aus­übung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit be­fugt, als sein Ge­gen­an­spruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Lieferung

Die von MEDIA light in Aussicht gestellten Fristen und Termine für Lieferungen und Leis­tun­gen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine fes­te Frist ode­r ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Ver­sen­dung vereinbart wur­de, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeit­punkt der Über­ga­be an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Trans­port beauftragten Drit­ten.

MEDIA light kann ‑ unbeschadet ihrer Rechte aus dem Verzug des Bestellers ‑ vom Besteller eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Ver­schie­bung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen MEDIA light gegenüber nicht nachkommt.

MEDIA light haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lie­fer­ver­zö­ge­run­gen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlus­ses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Be­triebs­stö­run­gen al­ler Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Ener­gie­be­schaf­fung, Trans­port­ver­zö­ge­run­gen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Ar­beits­kräf­ten, Ener­gie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen be­hörd­li­chen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht rich­ti­ge oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lie­fe­ran­ten) verursacht wor­den sind, die ME­DIA light nicht zu ver­tre­ten hat. Bei Hindernissen vo­rüber­ge­hen­der Dauer verlängern sich die Lie­fer- oder Leistungsfristen oder ver­schie­ben sich die Liefer- oder Leis­tungs­ter­mi­ne um den Zeitraum der Behinderung zuzüg­lich einer angemessenen Anlauffrist.

MEDIA light ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn

  • die Teillieferung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bes­tim­mungs­zwecks verwendbar ist,
  • die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
  • dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kos­ten entstehen (es sei denn, MEDIA light erklärt sich zur Übernahme die­ser Kosten bereit).

Gerät MEDIA light mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lie­fe­rung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haf­tung von MEDIA light auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 9 dieser All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen beschränkt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen For­de­run­gen von MEDIA light aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (ge­si­cher­te For­de­run­gen) behält sich MEDIA light das Eigentum an den gelieferten Wa­ren vor.

Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Be­zah­lung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Si­cher­heit übereignet werden. Der Besteller hat MEDIA light unverzüglich schriftlich zu be­nachrichtigen, wenn die Waren gepfändet werden oder sonstigen Zugriffen Drit­ter ausgesetzt ist.

§ 8 Gewährleistung

Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme er­for­der­lich ist, ab der Abnahme.

Die gelieferte Wa­re ist unverzüglich nach Ablieferung an den Besteller oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt als ge­neh­migt, wenn MEDIA light nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich of­fen­sicht­li­cher Män­gel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Un­ter­su­chung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung der Wa­re ode­r ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Man­gels ode­r jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Besteller bei nor­ma­ler Verwen­dung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung er­kenn­bar war, zu­geht. Auf Verlangen von MEDIA light ist die beanstandete Wa­re fracht­frei an die MEDIA light zurückzusenden. Bei be­rech­tig­ter Mängelrüge ver­gü­tet MEDIA light die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, so­weit die Kosten sich erhöhen, weil die Waren sich an einem an­de­ren Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

Bei Sachmängeln der gelieferten Ware ist MEDIA light nach ihrer – innerhalb an­ge­mes­se­ner Frist zu treffenden – Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Er­satz­lie­fe­rung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Un­mög­lich­keit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Ver­zö­ge­rung der Nach­bes­se­rung oder Ersatzlieferung, kann der Besteller vom Vertrag zu­rück­tre­ten oder die Vergütung angemessen mindern.

Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von MEDIA light, kann der Auftraggeber un­ter den in § 9 bestimmten Voraussetzungen Scha­dens­er­satz verlangen.

Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne die Zustimmung von ME­DIA light die Ware ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Män­gel­be­sei­ti­gung hier­durch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Besteller die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Män­gel­be­sei­ti­gung zu tra­gen.

§ 9 Schadensersatz

Die Haftung von MEDIA light auf Schadensersatz, gleich aus wel­chem Rechts­grund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter ode­r falscher Lie­fe­rung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Ver­trags­ver­hand­lun­gen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden an­kommt, nach Maßgabe dieses § 9 eingeschränkt.

MEDIA light haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Or­ga­ne, ge­setz­li­chen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen so­weit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur Lieferung der von wesentlichen Män­geln freien Ware sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Be­stel­ler die vertragsgemäße Verwendung der Wa­re ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Bestellers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

Soweit MEDIA light gemäß § 9 dem Grunde nach auf Scha­dens­er­satz haftet, ist die­se Haftung auf Schäden begrenzt, die MEDIA light bei Vertragsschluss als mög­li­che Folge einer Ver­trags­ver­let­zung vorausgesehen hat oder die sie bei An­wen­dung verkehrsüblicher Sorgfalt hät­te voraussehen müssen. Mittelbare Schä­den und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der gelieferten Ware sind, sind au­ßer­dem nur ersatzfähig, soweit sol­che Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwen­dung des Liefergegenstands ty­pi­scher­wei­se zu erwarten sind.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Um­fang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sons­ti­gen Erfüllungsgehilfen von MEDIA light.

Soweit Media light technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Aus­künf­te oder Beratung nicht zu dem von MEDIA light geschuldeten, vertraglich ver­ein­bar­ten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Aus­schluss jeglicher Haftung.

Die Einschränkungen dieses § 9 gelten nicht für die Haftung von MEDIA light we­gen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Be­schaf­fen­heits­merk­ma­le, wegen Ver­let­zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ode­r nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz.

§ 10 An­wend­ba­res Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtskonvention (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Hamburg. Media light behält sich vor, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu ver­kla­gen.

Soll­te ei­ne ode­r meh­re­re Be­stim­mun­gen un­wirk­sam sein, so be­rührt dies die Wirk­sam­keit der üb­ri­gen Be­stim­mun­gen nicht.

WIEDERRUFSRECHT

Da sich unser Angebot ausschließlich an Gewerbetreibende, Unternehmen, Freiberufler (oder Ähnliche) und nicht an Verbraucher richtet, wird kein Widerrufsrecht vom Verkäufer eingeräumt.

Versanddienstleister: Wir versenden unsere Artikel u.a. mit unseren Versandpartnern: UPS, DPD, DHL, GLS, Kühne + Nagel

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Anschrift:
MEDIA light GmbH
Herschelstraße 11  D-65193 Wiesbaden
Telefon: 0611 - 18 98 100
E-Mail: info@media-light.de

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