🏗️ Bauantrag für einen Werbepylon
1. Genehmigungspflicht
- Ein Werbepylon ist genehmigungspflichtig, da er fest im Boden verankert wird (Fundament, Tragwerk).
- Grundlage sind die Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer sowie kommunale Werbeanlagensatzungen.
- Auch wenn kleine Schilder manchmal genehmigungsfrei sind: Pylone (2–6 m hoch, beleuchtet) brauchen fast immer eine Genehmigung.
2. Erforderliche Unterlagen für den Bauantrag
In der Regel müssen Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder dem Bauamt deiner Stadt/Gemeinde einreichen:
- 📐 Bauantragsformular (vom Bauamt oder online erhältlich)
- 🗂️ Lageplan (amtlich, oft vom Vermessungsbüro) mit eingezeichnetem Pylon-Standort
- 📏 Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, Schnitt) im Maßstab 1:100
- 📝 Baubeschreibung (Material, Maße, Beleuchtung, Fundament)
- 📸 Fotomontage oder Visualisierung (zur besseren Einschätzung der Wirkung im Straßenbild)
- ✍️ Unterschrift des Grundstückseigentümers (falls nicht selbst Eigentümer)
3. Ablauf
- Vorab klären: Beim Bauamt nachfragen, welche genauen Anforderungen gelten (jede Kommune hat eigene Satzungen).
- Einreichung Bauantrag: Beim zuständigen Bauamt abgeben (meist 3-fach in Papier oder digital).
- Prüfung & Genehmigung: Dauer i. d. R. 4–8 Wochen, abhängig von Behörde und Vollständigkeit.
- Baugenehmigung erhalten: Erst dann darf Fundament gegossen und der Pylon errichtet werden.
4. Wichtige Hinweise
- Kosten: Die Baugenehmigungsgebühr richtet sich nach dem Bauwert – typischerweise zwischen 200 und 1.000 €.
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Eine Baugenehmigung benötigen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit für die Modelle: